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Grenzkontrollen in Waidhaus: Haftbefehle und verbotene Waffen entdeckt

Waidhaus – Bei Grenzkontrollen am vergangenen Wochenende (12. – 15. Juli) hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus mehrere Straftaten aufgedeckt und drei Haftbefehle vollstreckt. Dabei wurden sieben verbotene Waffen sichergestellt, darunter ein Schlagring, der sich in der Unterhose eines Reisenden befand.

Ein 40-jähriger Belgier hatte versucht, einen in Tschechien erworbenen Schlagring unbemerkt nach Deutschland einzuführen. Die erfahrenen Grenzbeamten entdeckten jedoch die verbotene Waffe in seiner Unterhose. Gegen den Mann wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Am Sonntagmorgen stießen Beamte auf eine weitere verbotene Waffe: Im Rucksack eines 20-jährigen Franzosen fanden sie einen unverschlossenen Waffenkoffer mit einer Kleinkaliberpistole. Da der junge Mann keinen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte vorweisen konnte, stellten die Beamten die Pistole sicher und leiteten auch hier ein Strafverfahren ein.

Zusätzlich wurden ein weiterer Schlagring, zwei Teleskopschlagstöcke und ein Springmesser sichergestellt. Die Besitzer müssen sich in allen Fällen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

Neben den sichergestellten Waffen vollstreckten die Beamten auch drei Haftbefehle. Ein 33-jähriger Rumäne musste wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe von 800 Euro, die ihm das Amtsgericht Laufen im August 2021 wegen Trunkenheit im Verkehr auferlegt hatte, seinen Geldbeutel öffnen, um einer Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen.

Ein 55-jähriger Bulgare beglich offene Justizschulden in Höhe von 540 Euro, die aus einem Gerichtsverfahren des Amtsgerichts Soest von Dezember 2021 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis stammten. Er konnte nach der Zahlung seine Reise fortsetzen.

Für einen 57-jährigen Ukrainer wurde die Reise nach Mailand teurer als erwartet. Bei der Kontrolle eines Fernreisebusses wurde er aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Traunstein festgenommen. Er hatte eine Geldstrafe von 1.300 Euro wegen eines Verstoßes gegen ein Einreiseverbot aus einem Gerichtsverfahren im August 2021 nicht bezahlt. Nach Begleichung der Justizschulden durfte er seine Reise fortsetzen, da seine Wiedereinreisesperre mittlerweile abgelaufen ist.

Dieser Artikel wurde teilweise unter Verwendung von KI-gestützten Tools wie ChatGPT erstellt, um die Qualität und Genauigkeit der Informationen zu verbessern.