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Fischotter-Streit in der Oberpfalz: Landrat wirbt für gemeinsamen Weg

TIRSCHENREUTH – Die Diskussion um den richtigen Umgang mit dem Fischotter beschäftigt die Oberpfalz seit Jahren. Landrat Roland Grillmeier (CSU) hat sich nun erneut in einem Schreiben an den Bund Naturschutz (BN) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gewandt. Darin betont er die Notwendigkeit, eine Lösung zu finden, die sowohl den Schutz des Fischotters als auch das Überleben der Teichwirtschaft in der Region sicherstellt.

Der Landrat verweist auf die Belastungen vieler Teichwirte im Landkreis Tirschenreuth. Durch Schäden an Teichen und Fischbeständen sehen sich vor allem kleinere und Hobby-Teichwirte unter Druck, manche hätten bereits aufgegeben. „Das ist auch ein Schaden für Artenvielfalt und Biodiversität“, so Grillmeier. Nach seiner Einschätzung sei der Bestand des Fischotters in der Oberpfalz gesichert, weshalb ein gezieltes Management notwendig sei.

Landrat Roland Grillmeier

In seinem Schreiben bittet er die Umweltverbände, ihren Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof einzuschränken und die Entnahme von Fischottern zumindest in Regionen mit stabilem Bestand zu ermöglichen. Gleichzeitig signalisiert Grillmeier Gesprächsbereitschaft und bietet an, sich auch an einem Pilotprojekt oder Runden Tisch aktiv zu beteiligen.

Parallel dazu läuft derzeit eine weitere Bestandserhebung durch das Bayerische Landesamt für Umwelt. Bis Ende des Jahres sollen genauere Daten vorliegen, die eine Grundlage für künftige Entscheidungen schaffen könnten.

Bisherige Entwicklung

Die Debatte um den Fischotter hat in den vergangenen Monaten mehrfach für Schlagzeilen gesorgt. Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte den Abschuss von Fischottern zunächst gestoppt, nachdem Naturschutzverbände Klage eingereicht hatten. Der Bund Naturschutz und die Deutsche Umwelthilfe argumentieren, dass der Schutzstatus des Fischotters weiterhin höchste Priorität haben müsse. Auf der anderen Seite hatten Politik und Teichwirte die Entscheidung der Staatsregierung begrüßt, den Abschuss unter bestimmten Bedingungen wieder zuzulassen.