Feiertags-Bilanz: Pyrotechnik, Waffen und Haftbefehle
WAIDHAUS / WALDSASSEN. Im Grenzraum zur Tschechischen Republik hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus über die Feiertage umfangreiche Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Hintergrund waren die wiedereingeführten Grenzkontrollen sowie reguläre Fahndungsmaßnahmen. Die Bilanz fällt deutlich aus: Sichergestellte verbotene Pyrotechnik, mehrere Waffen, Betäubungsmittel und zwei vollstreckte Haftbefehle.
18 Kilogramm verbotene Pyrotechnik aus dem Verkehr gezogen
Im Rahmen der Kontrollen beschlagnahmten die Einsatzkräfte Pyrotechnik mit einer Netto-Explosivmasse von insgesamt 18.130 Gramm. Dabei handelte es sich überwiegend um in Deutschland nicht zugelassene und besonders gefährliche Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4.
Großer Aufgriff bei Kontrolle in Waldsassen
Ein besonderer Fall ereignete sich in Waldsassen. Dort kontrollierten Bundespolizisten sechs deutsche Staatsangehörige im Alter von 18 bis 20 Jahren, die zuvor einen illegalen Großeinkauf auf einem Asiamarkt im tschechischen Eger (Cheb) getätigt hatten.
Bei der Durchsuchung stellten die Beamten unter anderem verbotene Pyrotechnik mit 830 Gramm Netto-Explosivmasse, 6,7 Gramm Marihuana, zwei Schlagringe, einen Teleskopschlagstock sowie ein Elektroimpulsgerät sicher. Zusätzlich wurden bei weiteren Einzelkontrollen im Zuständigkeitsbereich drei Springmesser bei Reisenden festgestellt.
Sämtliche Waffen, Betäubungsmittel und die Pyrotechnik wurden beschlagnahmt. Gegen die Betroffenen leitete die Bundespolizei Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz, das Konsumcannabisgesetz sowie das Betäubungsmittelgesetz ein.
Haftbefehle auf der A6 vollstreckt
Auch Fahndungserfolge verzeichneten die Beamten an den Kontrolltagen. Am Parkplatz Ulrichsberg Nord an der A6 wurden zwei per Haftbefehl gesuchte Personen festgenommen.
Eine 38-jährige bulgarische Staatsangehörige, die als Mitfahrerin in einem Kleintransporter unterwegs war, wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Betrugs gesucht. Durch die Zahlung von 1.994,37 Euro konnte sie die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden, offene Verfahrenskosten blieben jedoch bestehen.
Bei der Kontrolle eines FlixBus-Reisenden, eines 37-jährigen polnischen Staatsangehörigen, stellten die Fahnder gleich zwei Vollstreckungshaftbefehle fest – wegen Diebstahls sowie Trunkenheit im Verkehr. Da der Mann die Geldstrafen nicht bezahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Weiden i.d.OPf. eingeliefert.
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