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Erstattung von Schulwegkosten: Anträge rechtzeitig einreichen

WEIDEN/AMBERG. Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse an weiterführenden Schulen sowie an Berufsschulen in Teilzeitform können sich die Kosten für ihren Schulweg erstatten lassen. Dafür gilt jedoch eine gesetzliche Frist: Anträge für das vergangene Schuljahr müssen bis spätestens 31. Oktober beim zuständigen Landratsamt eingereicht werden.

Die Antragstellung ist bei den meisten Landratsämtern inzwischen auch online möglich, was den Prozess deutlich erleichtert. Eltern und Schüler sollten die notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorbereiten, um die Erstattung nicht zu verpassen. Weitere Informationen gibt es direkt bei den jeweiligen Landratsämtern.