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Bundeswehr, Johanniter und Malteser vereinbaren privilegierte Partnerschaft

BERLIN. Der Zentrale Sanitätsdienst der Bundeswehr, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst wollen ihre Zusammenarbeit im Krisen- und Verteidigungsfall deutlich ausbauen. Im Rahmen der derzeit laufenden Sanitätsübung „MEDIC QUADRIGA 2026“ wurde eine sogenannte „Privilegierte Partnerschaft“ vereinbart.

Ziel der Vereinbarung ist es, die Grundlagen für eine vertiefte gegenseitige Unterstützung zu schaffen. Künftig sollen öffentlich-rechtliche Verträge zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung, der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Malteser Hilfsdienst die Zusammenarbeit konkret regeln.

Reaktion auf veränderte Sicherheitslage

Hintergrund der Partnerschaft ist die sicherheitspolitische Entwicklung der vergangenen Jahre. Nach Einschätzung der Bundeswehr reichen die eigenen sanitätsdienstlichen Ressourcen im Szenario der Landes- und Bündnisverteidigung allein nicht aus. Eine langfristige Unterstützung durch zivile Hilfsorganisationen gilt daher als wichtiger Bestandteil der Vorsorge.

Generaloberstabsarzt Dr. Ralf Hoffmann, Befehlshaber des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr, betonte die Bedeutung der Zusammenarbeit: Landes- und Bündnisverteidigung seien eine gesamtstaatliche Aufgabe. Eine belastbare Kooperation mit den großen zivilen Hilfsorganisationen sei deshalb entscheidend.

Klare Regeln für Einsatzkräfte geplant

Die geplanten Verträge sollen unter anderem den Verwendungsauftrag sowie Verhaltensregeln für Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen festlegen. Damit sollen klare rechtliche Rahmenbedingungen für Ausbildung, Ausstattung und Haftungsfragen geschaffen werden.

Oliver Meermann vom Bundesvorstand der Johanniter-Unfall-Hilfe begrüßte den Schritt. Gerade in unsicheren Zeiten brauche es verlässliche Regelungen, damit Hilfsorganisationen ihre Unterstützung schnell und wirksam leisten könnten.

Einsatz freiwillig – Helfer bleiben Zivilkräfte

Die Einsatzkräfte der Johanniter und Malteser bleiben auch im Rahmen der Zusammenarbeit zivile Helfer. Sie tragen keine militärischen Uniformen und dürfen keine Waffen führen. Vorgesehen ist jedoch, dass sie zusätzlich zu ihrer Einsatzkleidung das Schutzabzeichen des Roten Kreuzes sowie einen Ausweis gemäß den Genfer Konventionen tragen dürfen.

Der Malteser Hilfsdienst begrüßt die Zusammenarbeit grundsätzlich, fordert jedoch klare gesetzliche Regelungen. Ein möglicher Einsatz müsse für die Helfer grundsätzlich freiwillig bleiben. Zudem sei eine gesetzliche Freistellung durch Arbeitgeber – ähnlich wie bei Feuerwehr oder Technischem Hilfswerk – notwendig.

Große Hilfsorganisationen in Deutschland

Die Johanniter-Unfall-Hilfe zählt zu den größten Hilfsorganisationen Deutschlands. Rund 33.000 Beschäftigte sowie etwa 44.000 Ehrenamtliche engagieren sich unter anderem im Rettungsdienst, Katastrophenschutz, in Pflegeeinrichtungen und in der humanitären Hilfe.

Auch der Malteser Hilfsdienst verfügt über ein großes Netzwerk: Rund 55.000 ehrenamtliche und 40.000 hauptamtliche Mitarbeiter sind unter anderem im Rettungsdienst, Katastrophenschutz und in der Notfallhilfe tätig.

Der Sanitätsdienst der Bundeswehr umfasst etwa 25.000 Soldaten und zivile Mitarbeiter und ist für die medizinische Versorgung der Bundeswehr im Inland sowie bei internationalen Einsätzen verantwortlich.