BlaulichtOberpfalz

Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle an der A6

WAIDHAUS. Bei Grenzkontrollen auf der A6 hat die Bundespolizei am vergangenen Wochenende gleich drei per Haftbefehl gesuchte Personen festgenommen. Zwei von ihnen mussten ihre Strafen in Haft antreten, ein weiterer Mann konnte seine Geldstrafe begleichen und seine Reise fortsetzen.

Diebin muss in Regensburg in Haft

Eine 44-jährige Ungarin geriet bei der Einreise mit einem Fernbus auf der Strecke Prag–Den Haag ins Visier der Beamten. Beim Abgleich ihrer Personalien stellten die Einsatzkräfte gleich mehrere Fahndungstreffer fest. Gegen die Frau lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm vor, da sie eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro wegen Diebstahls nicht bezahlt hatte.

Da sie den Betrag auch vor Ort nicht begleichen konnte, wurde sie in die Justizvollzugsanstalt Regensburg eingeliefert. Dort verbüßt sie nun eine Ersatzfreiheitsstrafe. Zudem bestand Interesse weiterer Staatsanwaltschaften, da ihr Aufenthaltsort bislang unbekannt war.

Verkehrssünder mit verbotenen Messern

Am Sonntag kontrollierten die Beamten einen 56-jährigen Tschechen in einem Linienbus von Prag nach Zürich. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen einer offenen Geldstrafe von 1.500 Euro – verhängt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Bei der Durchsuchung entdeckten die Polizisten zudem zwei verbotene Springmesser in seiner Umhängetasche. Da auch er die Strafe nicht bezahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert. Zusätzlich erwartet ihn ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Senior kann Geldstrafe bezahlen

In der Nacht auf Montag überprüften Bundespolizisten einen 71-jährigen Ungarn, der als Mitfahrer in einem Auto aus Tschechien einreiste. Gegen ihn lagen gleich mehrere Fahndungstreffer vor.

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hatte ihn wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe von 300 Euro sowie offener Verfahrenskosten zur Festnahme ausgeschrieben. Der Mann beglich die Forderung noch vor Ort und konnte so eine Haftstrafe abwenden.

Bild: Bundespolizei

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