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Bayerisches Landesamt für Bevölkerungsschutz auf den Weg gebracht

MÜNCHEN. Bayern rüstet sich für Krisen und Katastrophen: Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann die Eckpunkte für die Errichtung eines Bayerischen Landesamts für Bevölkerungsschutz beschlossen. Bayern wird damit das erste Bundesland in Deutschland, das eine eigene Behörde in diesem Bereich aufbaut.

Mehr Sicherheit angesichts neuer Herausforderungen

Innenminister Herrmann betonte die Notwendigkeit des Landesamts: „Die geopolitische Sicherheits- und Bedrohungslage hat sich in den letzten Monaten grundlegend geändert. Zudem sehen wir immer häufiger Katastrophen und Großschadenslagen, wie beispielsweise die Hochwasser im Mai und Juni 2024. Wir müssen uns für diese Herausforderungen noch besser wappnen und sicherstellen, dass der Freistaat bei Krisen jeder Art operativ handlungsfähig bleibt.“

Das neue Landesamt soll operative Aufgaben der Feuerwehren, des Rettungswesens sowie des Katastrophen- und Zivilschutzes bündeln. Auch Förderprogramme des Bundes und Bayerns sollen besser koordiniert werden. Darüber hinaus wird die Behörde Aufgaben im Bereich der zivilen Verteidigung übernehmen.

Organisation und Standort

Das Landesamt wird zum Geschäftsbereich des Innenministeriums gehören. Geplant ist ein Sitz in München oder maximal 50 Kilometer rund um die Landeshauptstadt. Dies gewährleistet eine enge Abstimmung und Kommunikation bei Einsatzlagen.

Ein bereits eingerichteter Planungsstab im Innenministerium erarbeitet derzeit das Aufgabenportfolio sowie einen Gesetzentwurf für die Errichtung des Landesamts. Herrmann: „Das neue Landesamt soll möglichst zeitnah seine Arbeit aufnehmen, insbesondere mit Blick auf wachsende Aufgaben im Zivilschutz und die Intensivierung der zivil-militärischen Zusammenarbeit.“

Beteiligung aller Einsatzorganisationen

Auch die Einsatzorganisationen und Verbände, die im Bevölkerungsschutz mitwirken, werden in den Planungsprozess eingebunden. Herrmann betonte: „Mir ist wichtig, dass wir uns frühzeitig mit allen Akteuren des Bevölkerungsschutzes intensiv austauschen, sowohl für den Aufgabenzuschnitt als auch für die künftige Zusammenarbeit.“


Begriffserklärungen

Katastrophenschutz: Maßnahmen und Strukturen, die darauf abzielen, Menschen, Tiere, Sachwerte und Umwelt vor den Folgen von Katastrophen (wie Hochwasser, Stürme, Brände) zu schützen.

Zivilschutz: Teil des Bevölkerungsschutzes, der den Schutz der Zivilbevölkerung im Falle von Kriegen, Terroranschlägen oder großflächigen Gefahrenlagen sicherstellt.

Bevölkerungsschutz: Überbegriff für alle Maßnahmen, die die Bevölkerung vor Gefahren schützen. Er umfasst Katastrophenschutz, Zivilschutz, Rettungsdienste und weitere Präventions- und Vorsorgemaßnahmen.