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Zoll deckt Schwarzarbeit in Oberpfälzer Sicherheitsfirma auf


REGENSBURG/FURTH IM WALD. Ein Sicherheitsunternehmen aus dem Landkreis Cham hat über Jahre hinweg systematisch Schwarzarbeit betrieben. Das ergaben Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg. Dabei wurde aufgedeckt, dass zwischen 2016 und 2021 Löhne von geringfügig Beschäftigten über andere Angestellte ausgezahlt wurden, um Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen.

Auch vermeintliche Subunternehmer waren in Wahrheit fest in den Betrieb eingegliedert – faktisch also reguläre Arbeitnehmer. Durch dieses Vorgehen wurden Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang hinterzogen.

Ein 44-jähriger Mann war über fünf Jahre hinweg als Scheinselbstständiger für die Firma tätig. Er leitete Lohnzahlungen an mindestens sechs schwarzbeschäftigte Personen weiter, ohne selbst zu arbeiten. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte ihn wegen Beihilfe in 42 Fällen zu einer Geldstrafe von 6.375 Euro. Der entstandene Sozialversicherungsschaden lag bei über 43.000 Euro.

„Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt“, betonte René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg. „Sie schadet den Beschäftigten, den ehrlichen Unternehmen und der gesamten Gesellschaft. Der Zoll wird auch weiterhin konsequent gegen illegale Beschäftigung vorgehen.“

Bis September 2022 lag die Verdienstgrenze für Minijobs bei 450 Euro im Monat. Sie steigt mit dem gesetzlichen Mindestlohn regelmäßig an – aktuell auf 556 Euro monatlich. Beim sogenannten Lohnsplitting wird Einkommen künstlich aufgeteilt, um diese Grenze zu umgehen. Dieses Vorgehen gilt als Form der Schwarzarbeit und ist strafbar.