Wasser-Streit in Bayern: Grüne warnen vor Einstieg in die Privatisierung
Dringlichkeitsantrag in der Stadtratssitzung am Montag
WEIDEN. Die geplante Novelle des Bayerischen Wassergesetzes sorgt für erheblichen Unmut in Kommunen und Verbänden. Besonders kritisch äußert sich Grünen-Stadträtin und Landtagsabgeordnete Laura Weber. Sie warnt davor, dass die Staatsregierung mit einer erweiterten Definition der „öffentlichen Trinkwasserversorgung“ die Tür für private Unternehmen öffnen könnte – inklusive privilegiertem Zugang zu Grundwasser.
Kern der Kritik: Im Gesetzesentwurf wird auch die Bereitstellung von Flaschenwasser durch privatwirtschaftliche Unternehmen als Bestandteil der öffentlichen Versorgung aufgeführt. Damit, so Weber, werde ein fundamentaler Grundsatz der kommunalen Daseinsvorsorge ausgehebelt. Die leitungsgebundene, zuverlässige Versorgung durch kommunale Wasserversorger sei grundrechtlich geschützt und kein Feld für kommerzielle Interessen.
Warnungen aus Kommunen und Verbänden
Auch wasserwirtschaftliche und kommunale Verbände äußern scharfe Bedenken. Neben der möglichen Öffnung für privatwirtschaftliche Akteure kritisieren sie ein überhastetes Gesetzgebungsverfahren sowie zahlreiche Ausnahmen bei der geplanten Einführung des Wassercent. Während Bürger für jeden Kubikmeter zahlen sollen, blieben landwirtschaftliche Großentnahmen oder Wasser- und Bodenverbände teils großzügig befreit. Das führe zu Ungleichbehandlungen und untergrabe die beabsichtigte Lenkungswirkung.
Dringlichkeitsantrag im Weidener Stadtrat
Die Grünen im Weidener Stadtrat haben deshalb einen Dringlichkeitsantrag für die Sitzung am 15. Dezember eingereicht. Der Stadtrat soll sich klar gegen die Gesetzesnovelle positionieren und die Staatsregierung auffordern, die kommunale Wasserversorgung unangetastet zu lassen. Zudem soll der Oberbürgermeister den Beschluss direkt an Landtag und Staatsregierung übermitteln.
Webers Forderung ist eindeutig: „Wasser ist ein Menschenrecht – kein Handelsgut.“ Für sie steht fest, dass die öffentliche Wasserversorgung vollständig in kommunaler Hand bleiben muss.

