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Vogelgrippe breitet sich weiter aus – LBV warnt auch in Bayern vor Ansteckungsgefahr

MÜNCHEN. Die Vogelgrippe greift wieder um sich – auch Bayern ist betroffen. Nachdem das Virus H5N1 bereits in mehreren Bundesländern nachgewiesen wurde, meldet nun auch das Friedrich-Löffler-Institut einen ersten bestätigten Fall in einem Gänsebetrieb im Landkreis Dingolfing-Landau. Der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) ruft deshalb zu besonderer Vorsicht auf.

„Derzeit ist der Vogelzug in vollem Gange. Viele Vogelarten rasten in großen Schwärmen – dort kann sich das Virus leicht verbreiten“, erklärt Torben Langer vom LBV-Artenschutzreferat. Die Gefahr: infizierte Tiere tragen das Virus weiter in bisher nicht betroffene Regionen.

Schutzmaßnahmen dringend empfohlen

Der LBV appelliert an die Bevölkerung, umsichtig zu handeln:

  • Hunde sollten unbedingt an der Leine geführt werden – besonders in Gebieten mit Wasservögeln.
  • Tote Vögel dürfen keinesfalls angefasst, sondern müssen dem Veterinäramt gemeldet werden.
  • Wasservögel sollten nicht gefüttert werden.

Zwar ist das Risiko einer Ansteckung für Menschen gering, dennoch können die Tiere das Virus weitertragen. Auch bei Säugetieren wie Füchsen oder Hunden wurde H5N1 in Einzelfällen bereits nachgewiesen.

Aktuelle Lage in Bayern

Seit Anfang Oktober kam es in Bayern zu mehreren Vogelgrippe-Nachweisen. Betroffen sind neben Dingolfing-Landau auch die Landkreise Dachau, Freising, Neuburg-Schrobenhausen und die Stadt Ingolstadt. Besonders häufig wird das Virus derzeit bei Kranichen festgestellt, die auf ihrem Herbstzug große Distanzen zurücklegen und so das Virus verbreiten können.

Das Friedrich-Löffler-Institut stuft das Risiko der Ausbreitung und Einschleppung des Virus in Wildvogelbestände als hoch ein. Für Geflügelhalter gilt: Biosicherheitsmaßnahmen müssen strikt eingehalten werden, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.

Tot aufgefundene Wildvögel – insbesondere Wasservögel – sollten umgehend den Veterinärbehörden gemeldet werden. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersucht diese Tiere im Rahmen seines Monitorings.