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Verwaltungsgerichtshof stoppt Fischotterverordnung – Aiwanger kritisiert Entscheidung scharf

MÜNCHEN/TIRSCHENREUTH. Die geplanten jagdlichen Regelungen zur Entnahme von Fischottern in Bayern sind vorerst gestoppt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die entsprechende Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit ist es aktuell selbst bei artenschutzrechtlichen Ausnahmen nicht mehr ohne Weiteres möglich, Fischotter etwa an Teichanlagen zu fangen oder zu erlegen.

Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe sowie der Bund Naturschutz im August 2025 – kurz vor Ablauf der Frist für einen Normenkontrollantrag. Das Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus.

Aiwanger spricht von „Verhinderungstaktik“

Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung. Aus seiner Sicht würden notwendige Lösungen blockiert. „Diese Verhinderungstaktik schadet dem Naturschutz – mit traurigen Konsequenzen für unsere Kulturlandschaft“, erklärte der Minister. Besonders die traditionelle Karpfenteichwirtschaft in Franken und der Oberpfalz sehe er gefährdet, wenn Betriebe wegen zunehmender Schäden aufgeben müssten und Teiche verlanden.

Nach Angaben des Ministeriums überlegen bereits zahlreiche Teichwirte, ihre Betriebe angesichts wachsender Verluste durch Fischotter einzustellen. Aiwanger warnte zudem vor Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht: Der Fischotter gefährde inzwischen auch andere Arten wie Huchen, Bachforellenbestände, Wasservögel und Muscheln.

Ziel war Balance zwischen Artenschutz und Praxis

Die nun gestoppte Verordnung sollte laut Staatsregierung einen Ausgleich zwischen europäischem Artenschutzrecht und praktischen Anforderungen vor Ort schaffen. Vorgesehen waren unter anderem strenge Vorgaben für Fallen mit verpflichtenden Meldern sowie eine Jagdzeit ausschließlich im Rahmen artenschutzrechtlicher Ausnahmen. Auch Regelungen zum Schutz von Elterntieren waren Bestandteil der Vorschrift.

Aiwanger kündigte an, den Beschluss nun intensiv zu prüfen und innerhalb der Staatsregierung nach Lösungen zu suchen. „Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen“, betonte der Minister mit Blick auf das noch ausstehende Hauptsacheverfahren.

Schäden in Millionenhöhe

Der Konflikt um den Fischotter verschärft sich seit Jahren. Allein 2024 meldeten bayerische Teichwirtschaftsbetriebe Schäden von über 2,3 Millionen Euro. Mehr als die Hälfte des Freistaats gilt inzwischen als vom Fischotter besiedelt. Bestandsschätzungen gehen von mindestens 1.500 Tieren aus – mit steigender Tendenz.

Während der Fischotter selbst in Bayern längst nicht mehr als gefährdet gilt, stehen laut Ministerium mehrere seiner Beutetiere wie Huchen, Nase oder Äsche zunehmend unter Druck.