Ehrenamtliche Wahlhelfer gesetzlich unfallversichert
Schutz gilt auch auf dem Hin- und Rückweg zum Wahllokal
MÜNCHEN/WEIDEN. Hunderte ehrenamtliche Wahlhelfer werden bei kommenden Wahlen wieder im Einsatz sein. Sie sorgen dafür, dass der Wahlgang reibungslos und ordnungsgemäß abläuft. Doch was viele nicht wissen: Kommt es während dieses Ehrenamts zu einem Unfall, sind Wahlhelfer rechtlich abgesichert.
Wahlhelfer sind automatisch und kostenlos gesetzlich unfallversichert. In Bayern greift dabei der Schutz der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB). Der Versicherungsschutz gilt nicht nur am Wahltag selbst, sondern bereits bei vorbereitenden Schulungen sowie bei der Vor- und Nachbereitung der Wahl, etwa beim Herrichten des Wahllokals oder bei der Stimmenauszählung.
Versicherung greift auch auf dem Weg
Ebenfalls abgesichert sind die unmittelbaren Hin- und Rückwege zur ehrenamtlichen Tätigkeit. Kommt es dabei zu einem Unfall, übernimmt die KUVB unter anderem Arzt- und Zahnarztkosten, Kosten für Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Therapien. Bei Verdienstausfall kann Verletztengeld gezahlt werden, bei bleibenden gesundheitlichen Schäden auch eine Rente.
Nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz fallen hingegen private Tätigkeiten wie gemeinsames Essen oder geselliges Beisammensein nach der Wahl. Der Rückweg nach einer solchen privaten Unterbrechung ist nur dann versichert, wenn diese nicht länger als zwei Stunden gedauert hat.
Keine Anmeldung notwendig
Für den umfassenden Versicherungsschutz müssen Wahlhelfer weder vorab angemeldet sein noch Beiträge zahlen. Die Kosten werden von der öffentlichen Hand getragen. Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, können sich Betroffene an die jeweilige kommunale Verwaltung wenden oder direkt eine Unfallanzeige ausfüllen.
Quelle: Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB)

